Bleiben Sie uptodate

Für München und Bayern: Der aktuelle News-Ticker aus der Immobilienwelt

Mietrecht, Sanierungspflichten, BGH-Urteile – die Immobilienbranche ist ständig in Bewegung.

Hier finden Sie kompakt aufbereitet, was Eigentümer, Vermieter und Verwalter aktuell wissen müssen. Wir behalten die Entwicklungen im Blick – damit Sie es nicht alleine müssen.

Mietrechtsreform 2026: Strengere Regeln für Möblierungszuschläge

Das Bundeskabinett hat Ende April 2026 den Gesetzentwurf "Mietrecht II" beschlossen. Ein Kernpunkt ist die Begrenzung von Möblierungszuschlägen: Künftig soll für voll ausgestattete Wohnungen eine Pauschale von 10 % der Nettokaltmiete als Richtwert gelten, wobei der Zeitwert der Möbel berücksichtigt werden muss. Verwalter sollten bestehende Verträge prüfen, da bei fehlender Auskunft über den Zuschlag die Wohnung als unmöbliert im Sinne der Mietpreisbremse eingestuft werden kann.

Quelle: KPMG Law zur Mietrechtsreform 2026

Sanierung: Das Ende der 65%-Regel? Das neue GMG kommt

Das bisherige "Heizungsgesetz" (GEG) soll zum 1. Juli 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden. Geplant ist eine Abkehr von der starren Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Stattdessen wird auf Technologieoffenheit und verpflichtende Bio-Anteile ("Bio-Treppe") gesetzt. Für Verwalter bedeutet dies eine notwendige Neuausrichtung der langfristigen Sanierungsplanung.

Quelle: ADAC zum neuen Heizungsgesetz 2026

Zertifizierung & Fortbildung: Aktuelle Debatte im Bundestag

Im Rahmen des Bürokratierückbaugesetzes wird aktuell über die Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c GewO diskutiert. Während der Gesetzentwurf im Januar 2026 erstmals im Bundestag beraten wurde, warnen Branchenverbände wie der VDIV vor einem Qualitätsverlust. Aktuell bleibt die Pflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren jedoch bestehen.

Quelle: VDIV Status zur Weiterbildungspflicht

Mieterschutz: Schonfrist-Zahlung stoppt nun auch ordentliche Kündigung

Eine wesentliche Änderung im neuen Mietrechtspaket betrifft die Schonfrist-Regelung bei Zahlungsverzug. Wenn Mieter innerhalb der Frist vollständig nachzahlen, soll künftig nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung unwirksam werden. Diese Regelung darf jedoch nur einmal pro Mietverhältnis in Anspruch genommen werden und soll Mieter besser vor Wohnungsverlust schützen.

Quelle: Haufe Immobilien News 2026

WEG-Recht: BGH stärkt Gemeinschaft bei Balkonsanierungen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 102/24) vom 24. April 2026 stellt klar: Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf über die Sanierung von Balkonen entscheiden, selbst wenn die Teilungserklärung die Instandhaltungspflicht eigentlich den einzelnen Eigentümern zuweist. Das sorgt für mehr Handlungsfähigkeit bei energetischen Sanierungen oder optischen Vereinheitlichungen der Fassade.

Quelle: VDIV News zur Balkonsanierung